Tennenbacher Güterbuch

Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe 66 Nr. 8553

Laufzeit: 1317-1341

Das zwischen 1158 und 1161 von den Zähringern gegründete Zisterzienserkloster Tennenbach wurde von Mönchen aus der hochburgundischen Abtei Frienisberg besiedelt; seine Paternität oblag aber seit um 1170/80 dem Abt von Salem. Die Schirmvogtei über Tennenbach hatten zunächst die Herzöge von Zähringen, dann die Markgrafen von Hachberg und schließlich seit 1460 die Habsburger als Landesherren Vorderösterreichs. Ausgehend von einem eher bescheidenen Stiftungsgut gelang es dem Konvent im Lauf zweier Jahrhunderte, sich durch zahlreiche Schenkungen, durch käuflichen Zuerwerb und durch Landesausbau im Schwarzwald zu einem der bedeutendsten Grundbesitzer der Region zu entwickeln; um die Mitte des 14. Jahrhunderts reichten die Klostergüter vom Rhein im Westen bis auf die Baar im Osten sowie von Lahr im Norden bis nach Bellingen im Süden.

Das zwischen 1317 und 1341 entstandene große Tennenbacher Güterbuch dokumentiert den Besitz des Klosters zu einer Zeit, als die Mönche die klassische zisterziensische Eigenwirtschaft bereits aufgegeben und die Klostergüter zur Leihe an zinspflichtige Bauern ausgetan hatten. Konzipiert und großenteils auch ausgeführt wurde das Urbar von dem Klostercellerar Johann Zenlin (gestorben 1353) und dem Klosterbruder Johann Meiger (Meier). Die Fertigstellung des buchstäblich grundlegenden Werks brauchte nahezu ein Vierteljahrhundert. 1336 wurde Johann Zenlin von seinen dankbaren Mitbrüdern zum Abt gewählt.

Das Tennenbacher Güterbuch ist eine historische Quelle von unschätzbarem Wert. Es verzeichnet nicht allein akribisch alle Güter und Gerechtsame des Klosters Tennenbach in mehr als 230 Orten des ganzen Breisgaus - Ort für Ort -, sondern bietet darüber hinaus allerlei Informationen chronikalischer Art, mitunter sogar theologische und philosophische Notizen und Betrachtungen. Von besonderer Bedeutung ist eine Abschrift des Freiburger Stadtrechts, die den entsprechenden Ortsartikel einleitet; es handelt sich dabei um die allerälteste Überlieferung des Freiburger Stadtrechts überhaupt.

Auf der ersten Seite sind in einer vielreproduzierten Initiale die Menschen dargestellt, denen das Güterbuch zu verdanken ist: Abt Johann Zenlin und sein Helfer Johann Meiger, letzterer eben im Begriff aufzuschreiben, was ein Bauer über Abgaben und Dienste berichtet, die er dem Kloster zu leisten hat. Und darüber geben nach Art einer Invocatio Gott Vater, Sohn und Heiliger Geist dem Werk ihren Segen.

Literatur: Max Weber, Günther Haselier und Alfons Schäfer (Bearbb.), Das Tennenbacher Güterbuch (1317-1341) (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg A 19), Stuttgart 1969.
Historischer Atlas von Baden-Württemberg, Blatt VIII,4: Der Besitz der südwestdeutschen Zisterzienserabteien um 1340/50, Stuttgart 1975.

Digitalisierte Quelle: https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/bild_explorer/index.php?bestand=10800


 

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