Übergabe: links Christine Reinhold vom Elztalmuseum Waldkirch, rechts Hans-Jürgen van Akkeren.
Faksimile von Hans-Jürgen van Akkeren, Urkunde Otto III. 994 Dez. 22 (Ziegenpergament, Breite: 47,5 cm; Höhe: 50,5 cm)
Neues Konzept für die Umgestaltung
Das Elztalmuseum in Waldkirch für Stadt- und Regionalgeschichte wird dieses Jahr mit neuer Konzeption umgestaltet. In den beiden obersten Stockwerken sollen zwölf Räume mit einer Ausstellungsfläche von 362 qm umgestaltet werden (Quelle: Bericht der Badischen-Zeitung 27.10.2017).
Eines der Themen wird dem Reichskloster St. Margarethen gewidmet. Fast 900 Jahre prägten das Frauenkloster und das Kollegiatstift St. Margarethen in Waldkirch das geistige Leben im Elztal und darüber hinaus.
Attraktion für die Neugestaltung des Elztalmuseums
Eine der Attraktionen des neu gestalteten Elztalmuseums wird das Faksimile der Urkunde von König Otto III. aus dem Jahre 994, die bei Hans-Jürgen van Akkeren (Atelier für Kunst & Geschichte) in Auftrag gegeben wurde. Die originale Urkunde liegt in Karlsruhe im Generallandesarchiv und wird dort unter der Signatur A62 verwahrt. Die verwendeten Materialien des Faksimiles entsprechen exakt denen des Originals. Verwendet wurde als Beschreibstoff kalt gegerbtes Ziegenpergament. Die Kopie des Siegels ist in kunstvoller Handarbeit aus Wachs gefertigt. Das akkurate und im Detail stimmende Schriftbild wurde wie zu Zeiten König Otto III. mit der Gänsefeder und Eisengallustinte auf das Pergament geschrieben. Als Vorlage für das Faksimile dienten ausschließlich hochauflösende Digitalisate.
Kloster St. Margarethen wurde am 22. Dezember 994 Reichskloster
König Otto III. war über eine Erbschaft von Burkhart II. und Hadwig in den Besitz des im Jahre 918 gegründeten Klosters in Waldkirch gelangt. Im Dezember 994 hält sich Otto III. in Sasbach am Kaiserstuhl auf und nimmt am 22. Dezember das Kloster Waldkirch, in der Urkunde mit „monasterio uualdkiricha vocitato in pago Brisiggouue“ genannt, offiziell als Reichskloster unter seinen Schutz. Damit bestätigte Otto III. die Rechte des Klosters an die bisher besessenen Güter und Freiheiten und den königlichen Schutz. Durch die Ernennung zum Reichskloster wird das Kloster St. Margarethen in Waldkirch den Klöstern Reichenau und Corvey gleichgestellt. Durch die Urkunde erhielt das Kloster eine eigene Immunität und somit eine eigene hohe Gerichtsbarkeit. Dies entsprach einer eigenen Grafschaft. Somit erhielt das Kloster das Recht durch Wahl eine eigene Äbtissin einzusetzen, sowie einen eigenen Vogt frei zu benennen und wieder abzusetzen.
Im Urkundentext erwähnt, das Kloster Waldkirch - monasterio uualdkiricha
Bildausschnitt der dritten Zeile "quomodo nos cuidam monasterio uualdkiricha vocitato in pago Brisiggoue dicto"
Regestentext:
Otto gewährt dem Nonnenkloster Waldkirch im Schwarzwald, das durch Erbschaft nach dem Herzog Burkhard von Schwaben und dessen Gemahlin Hadwig an ihn gekommen ist, dieselben Freiheiten, wie sie die Reichsklöster Reichenau und Korvei sowie die anderen Benediktinerklöster des Reiches genießen, und verleiht ihm die Immunität sowie das Recht der Wahl der Äbtissin und des Vogtes; dieser soll im Fall schlechter Eignung durch einen tüchtigeren ersetzt werden können: "quomodo nos cuidam monasterio uualdkiricha vocitato in pago Brisiggouue dicto et in comitatu Birthilonis comitis sito ... quod per traditionem Burghardi strenuissimi ducis Alemannorum una cum consensu et comprobatione contectalis suę Hadeuuigę hereditario iure in noshtrum decidit ius, talem donamus atque largimur libertatem qualem Augea, Corbeia aliaque monasteria habent nostri regni, in quibus monachi vel monachę sub regula sancti Benedicti digna deo prębent servitia. Volumus enim ut pręfatum monasterium rerum suarum liberam in omnibus disponendi regulariter habeat potestatem, ut quęcumque eidem monasterio in auro vel argento, in agris et famulis seu quibuslibet rebus fuerint oblata sive in pręsenti die collata esse constant vel data, in dispositione maneant abbatissę ... ; monachę vero ... habeant potestatem eligendi inter se abbatissam ... Insuper volumus ... ut nullus dux comes vicecomes ... potestatem habeat in pręfato monasterio vel in locis ad illud monasterium pertinentibus pernoctandi vel placitum tenendi aut paratam exigendi seu aliquod servile onus eis earumque familiis inponendi, nisi forte necessitatis causa aut dilectionis gratia vocati ab abbatissa adveniant, ne inportunitate sui suorumve sacro loco aliqua inferatur molestia; advocatus enim nullus ibi constituatur, nisi quem ipsius monasterii abbatissa cum consilio totius congregationis sibi aptum et utilem elegerit et, si inscię et non satis caute sibi advocatum non bonum adquisierint, re cognita eo abiecto potestatem habeant in alterum illis utiliorem transire. - Hildibaldus canc. vice Uuilligisi archiep.;" verfaßt und geschrieben von HF; MF., SI. 2. „Si ecclesias dei nostra regalis potentia”. [2]
Überlieferung: Orig.: Badisches Generallandesarchiv zu Karlsruhe, Sign. A 62 (A). - Kopie: Abschrift des 16./17.Jh. ebd. Urk.-Abt. 26/28. - Drucke: Schöpflin, Hist. Zaringo-Bad. CD. 1 (1765) 7, Nr. 5 (aus A); MG. DD. O. III. 568 f., Nr. 157. - Regg.: Dümgé, Regg. Badensia 13 (A 33), Böhmer 741; Stumpf 1028. [2]
Kommentar: Vgl. Schulte, Adel u. Kirche, 200. - Zur „Libertas” der Klöster vgl. Stengel, Immunitätspriv., 409 f., 576 und Tellenbach, Libertas u. Kirche, 48 ff., 85 ff., 109 ff. - Zu den sehr eingehenden und wichtigen Bestimmungen über die Vogtwahl sowie über die Verbotsklausel (pernoctare), die übrigens eine freiwillige Zulassung des öffentlichen Beamten durch die Äbtissin vorsieht, vgl. Büttner, Elsaß, 211, Anm. 236 und S. 217; Heilmann, Klostervogtei, 37 ff.; Stengel w. o. 476, Anm. 12, 522 ff.; Claus, Wahlrechtspriv. 46, 54, 85. - Zur Entwicklung der Vogtei unter den Ottonen vgl. Waas, Vogtei u. Bede, 141, Anm. 1. - Über den Verfasser der Urkunde HF, vgl. Stengel w. o. 196 ff., 205 f. - Zur Geschichte Waldkirchs, das kurz vor 926 von Burkhard gegründet worden war, vgl. GP. II/1, 193 f.; Erben, Selz, ZGO. NF. 7, 12; Büttner w. o. 216 f.; Mayer, Besiedl. d. Schwarzwaldes, ZGO. NF. 52, 515 ff.; Kimpen, Königsgenealogie, Ebd. 103, 47. - Über den Grafen Birthilo vgl. Regg. 1022, 1097, 1132, 1162, 1259 d. [2]
HINTER DEN KULISSEN DES EUROPA-PARKS: Hans-Jürgen van Akkeren, der Fälscher unter den südbadischen Archäologen
"Als Vorlage dient dem Künstler meist eine hochauflösende Digitalaufnahme im Vollformat. Diese gibt es nur nach Auftrag und auch nur mit einer Replikationsgenehmigung durch den Besitzer"
Motto: DenkMal kreativ! ...teile Deine favorite Denkmal-Story in unserer Videochallenge
Zum digitalen Tag des offenen Denkmals 2020 initiiert die Landesdenkmalpflege vom 30. Juli bis 30. August 2020 einen Videowettbewerb. Jeder ist eingeladen, ein Video bis maximal 1,5 Minuten zu einem Denkmal im Bundesland Baden-Württemberg zu filmen und bei der Denkmalpflege einzureichen. Technisch ist jegliche Art von Video möglich und zugelassen, sei es ein Clip über eine App wie Tik Tok oder ein klassischer Film.
An der Videochallenge teilnehmen
Clip zum Lieblingsdenkmal und seiner Geschichte erstellen
Dauer max. 90 Sekunden
Clip bei Youtube, Vimeo, Dropbox, Instagram (öffentlicher Account), TikTok oder einer anderen Online-Plattform hochladen
In unserer Anmeldemaske anmelden
Link zum Clip hinterlegen
Datenschutzbestimmungen lesen und bestätigen
Bei erfolgreicher Anmeldung geht bei Ihnen/Dir eine Eingangsbestätigung ein
Der Kriterienbogen (siehe Download rechts) kann bei der Entwicklung des Clips helfen
Gewinne:
1 x 2 VIP-Tickets für die Nacht des offenen Denkmals mit Hotelübernachtung und An- sowie Abreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
1 x Flug bei der Luftbildarchäologie mit einer Cessna 172
5 x 2 Tickets für einen Tag bei einer archäologischen Grabung
„Die Landesdenkmalpflege Baden-Württemberg hat für das besondere Jahr 2020 zahlreiche digitale Formate entwickelt. Mit einer Videochallenge kann die Geschichte eines Kunstdenkmals, eines schönen denkmalgeschützten Gebäudes, eines Platzes oder einer schönen Parkanlage auf anschauliche Art und Weise erzählt werden. Wir haben eine wunderbare und reiche Kunst- und Kulturlandschaft in Baden-Württemberg. Deshalb bin ich sehr gespannt auf die persönlichen Geschichten, die die Menschen mit Denkmälern erlebt haben oder wohin es sie zieht, wenn sie unterwegs sind. Machen Sie mit und nehmen Sie Ihr Smartphone in die Hand.“ Katrin Schütz, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, der obersten Denkmalschutzbehörde des Landes.
Alle wichtigen Infos zum Tag des offenen Denkmals in BW auf der Website des LAD.
DenkMal kreativ! Deine Denkmal-Story ganz einfach mit dem Mobiltelefon aufnehmen.
DenkMal kreativ! Egal, ob spontan oder geplant: Mach' mit bei der Videochallenge!
Über das neue Format zum digitalen Tag des offenen Denkmals ist auch der Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege (LAD) im Regierungspräsidium Stuttgart, Prof. Dr. Claus Wolf begeistert: „Längst setzt die Landesdenkmalpflege bei vielen Arbeitsprozessen modernste Technik ein. Um Geschichte zu vermitteln und unmittelbar erlebbar zu machen, greifen wir zum Beispiel auf 3-D-Scans und VR-Brillen, 3-D-Drucker oder Drohnen zurück.“
Durchsuchung bei illegalem Schatzsucher fördert römische Münzen zu Tage
Blaulicht der Polizei Bei einer Razzia gegen einem mutmaßlich illegal aktiven "Schatzsucher" haben Polizisten in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg etliche archäologisch bedeutende Funde beschlagnahmt. Darunter waren unter anderem römische Münzen. - (AFP/Archiv / AFP)
Bei einer Razzia gegen einen mutmaßlich illegal aktiven Schatzsucher haben Polizisten in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg etliche archäologisch bedeutende Funde beschlagnahmt. Darunter seien unter anderem römische Münzen und sogenannte Gewandschließen aus der Zeit der Völkerwanderung, wie die Polizei im schleswig-holsteinischen Flensburg am Dienstag mitteilte. Bei dem Verdächtigen handelt es sich demnach um einen 55-jährigen Mann aus Baden-Württemberg.
Er war laut Polizei aufgefallen, als er mit einem Metalldetektor auf einem Feld in der Nähe des bekannten Wikingermuseums Haithabu in Schleswig-Holstein gesichtet wurde. Ermittlungen führten dann zu dem 55-Jährigen aus Baden-Württemberg, der beruflich häufiger in dem nördlichsten Bundesland unterwegs ist. Eine Genehmigung der Archäologischen Landesamts für Metalldektorsuchen hatte er nicht.
Gegen den Mann wird nun unter anderem wegen Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz ermittelt. Die Auswertung der bei ihm beschlagnahmten Fundstücke laufe noch, hieß es.
LiDAR-Scan der frühen großflächigen Höhensiedlung der Hallstattzeit und der späteren mittelalterlichen Stadtgründung des Grafen Heinrich I. von Urach (später von Fürstenberg) des 13. Jahrhunderts. (Bildquelle Geoportal Baden-Württemberg)
Das neue Geoportal Baden-Württemberg macht Karten und raumbezogene Daten aus allen Bereichen der Verwaltung für die Öffentlichkeit zentral im Internet nutzbar. Ab sofort können Unternehmen, Wissenschaftler sowie Bürgerinnen und Bürger auf hochwertige Geodaten verschiedenster Fachdisziplinen an zentraler Stelle zugreifen.
„Daten sind der Rohstoff der digitalen Gesellschaft. Die Qualität der Daten und ein guter Zugang zu ihnen sind entscheidende Größen. Das vom Landesamt für Geoinformationen und Landentwicklung aufgebaute Geoportal ist ein gelungener Beitrag zur Stärkung des digitalen Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Baden-Württemberg“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk anlässlich der Eröffnung des Forums des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung in Stuttgart.
Das vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) angebotene LGL-Forum, an dem rund 300 Experten teilnehmen, sei eine seit Jahren anerkannte und wichtige Fach-Veranstaltung. In fünf Foren würden aktuelle Themen durch Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung im Kontext ihres Einsatzes in der Praxis und möglicher Potentiale vorgestellt und diskutiert.
„Mit unserem neuen Geoportal Baden-Württemberg machen wir Karten und raumbezogene Daten aus allen Bereichen der Verwaltung für die Öffentlichkeit zentral im Internet nutzbar. Ab sofort können alle – Unternehmen, Wissenschaftler sowie Bürgerinnen und Bürger – auf hochwertige Geodaten verschiedenster Fachdisziplinen an zentraler Stelle intuitiv und zügig zugreifen. Mit unserem neuen Geoportal setzen wir Maßstäbe“, erklärte der Minister. Mit einem Klick könnten die Geodaten der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung in Karten oder Luftbildern visualisiert werden: Berge, Flurstücke oder Gebäude – alles in hoher Qualität. Mit einem weiteren Klick könnten die Daten anderer Fachbereiche zugeschaltet und in interaktiven Karten kombiniert werden.
„Das Geoportal fügt sich in die aktuelle Initiative des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ‚geo-goes-digital@bw‘ ein. Sie ist ein wichtiger Baustein der von der Landesregierung verabschiedeten Landesstrategie ‚digital@bw‘“, erklärte der Minister.
Das Geoportal
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) hat das Geoportal im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) entwickelt.
Das Geoportal bildet den Zugangsknoten zur Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW). Aufbau und Betrieb der GDI-BW werden seit 2007 in einem interministeriellen Begleitausschuss mit Beteiligung von Kommunen, Wirtschaftsverbänden und Hochschulen unter Leitung des MLR abgestimmt.
Das Forum Geoinformation und Landentwicklung wird vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung alle zwei Jahre veranstaltet. 2017 stand die Nutzung von Positionierungssystemen, die satellitengestützte Fernerkundung in der Verwaltung, die landesweite Einführung neuer Koordinaten und Höhen, die Chancen der Landentwicklung für ländliche Gemeinden sowie die Integration der Kommunen in eine umfassende Geodateninfrastruktur im Fokus.
Reste der römischen Besiedlung und mittelalterliche Ortsburg entdeckt
Rettungsgrabung an der Basler Straße
Die Grabungen an der Basler Straße in Bad Krozingen, die seit November vergangenen Jahres durchgeführt werden, stehen kurz vor dem Abschluss. Anlass waren die Pläne der Stadt zur städtebaulichen Neuordnung des Geländes am Rathausplatz. Da die Pläne auch archäologisch relevante Bereiche berühren, ist das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) vor Ort und dokumentiert die Funde. Am Donnerstag gaben Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Bad Krozingen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAD sowie der beauftragten Grabungsfirma „Archbau“ bei einem Pressetermin Auskunft über die Funde.
Vierburgentour: Ein Tag voller geheimnisvoller Pfade abseits der Zivilisation
Ein Bericht der Schwarzwaldfreunde über ihre Wandertour entlang der Burgen Lichteneck, Landeck, Hachberg und Kastelburg
Streckenlänge 32 Km mit 800 Höhenmeter. Vom Startpunkt in Kenzingen am Bahnhof geht es los.
"Zu Beginn laufen wir durch Kenzingen in den Wald in Richtung Osten. Dann schon sind wir im Wald und abseits der „Zivilisation“. Vorneweg: Das ist die Besonderheit dieser Tour, dass man fast ausschließlich in der Natur fernab von Hauptverkehrsstraßen unterwegs ist. Wer Lust hat, einen Tag mal „einfach nur draußen zu sein“, ist hier genau richtig!
In der Innenstadt von Bad Krozingen sind in der vergangenen Zeit archäologisch wertvolle Funde zu Tage gefördert worden: Darunter sind Überreste römischer Besiedlung und eine mittelalterlichen Turmburg. Damit lässt sich die Ortsgeschichte des Kurorts nachvollziehen.
Datierungshilfe des Baubeginns – Burgen jünger als datiert?
Vielerorts wurde der Baubeginn eines Bergfrieds, einer Mauer oder eines Gebäudes zu früh eingeordnet. Die urkundliche Ersterwähnung ist kein Beleg für die Entstehungszeit der heute sichtbaren Teile einer Burgruine.
Der Autor Willfried Pfefferkorn beschreibt in seinem hier vorliegenden Aufsatz „Buckelquader an Burgen der Stauferzeit in Württemberg“ die baugeschichtliche Erscheinung als Zeugnisse einer Epoche und erläutert nach welchen Kriterien ein Buckelquadermauerwerk zeitlich eingeordnet werden kann, sowie die Frage nach der Herkunft, Ursprung und Zweck dieses Erscheinungsmerkmals.
Zu den Unterscheidungsmerkmalen zählen zum Beispiel die Formenmerkmale der Buckelquader, Beschaffenheit der Oberflächen, Bearbeitungsspuren der verwendeten Werkzeuge, ggf. Steinmetzzeichen, Betrachtung des Mauerverbandes, fehlende oder vorhandene Wolfs- oder Zangenlöcher oder die Beschaffenheit des Randschlages.
Er macht aber auch deutlich, dass die ausschlaggebenden Hinweise keinesfalls eine exakte Datierung ermöglichen. Es ist jedoch sehr hilfreich, wenn ein Bauteil auf „frühestens 1200“ anstelle 1140 datiert werden kann. Eine so gewonnene Datierung ist also nur eine Datierungshilfe und kein Beweismittel. Wilfried Pfefferkorn weist daraufhin, wenn Experten die Kunstform als Datierungsmittel anwenden, dann kann auch der Buckelquader als Kunstform verstanden werden.