Karte der Burgen im mittelalterlichen Breisgau
Auf dieser Burgen-Karte finden Sie alle bisher registrierten Burgstellen dieser Webseite des mittelalterlichen Breisgaus, deren erstes Aufkommen in das 10./11. und bis zum Ende des 15. Jahrhundert zu datieren sind, wobei auch Vorgängerbauten, Königspfalzen sowie -höfe und Nachfolgebauten, wie etwa Neuzeitliche Schlösser und Festungen berücksichtigt werden. Neben den Burgstellen werden Sie hier künftig auch mittelalterliche Städtegründungen und Klöster finden.
Im nördlichen Teil des mittelalterlichen Breisgaus befanden sich etwa 200 Burgen, zum Vergleich entspricht diesem etwa die Burgendichte des Elsass und der Nordschweiz. Im südlichen Teil des mittelalterlichen Breisgaus zeichnet sich eine ähnliche Dichte ab, dort befanden sich etwa 400-500 Burgstellen. Diese Burgenkarte wird immer wieder aktualisiert, darum finden Sie hier lediglich einen kleinen Teil dieser vielen Burgstellen.
Das mittelalterliche Breisgau ist seit 1980 Forschungsprojekt der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte und Abt. Landesgeschichte Uni Freiburg). Mit dem Erscheinen der ersten beiden Halbbände in den Jahren 2003 und 2006 wurde die lexikalische Erfassung des nördlichen Teilgebiets abgeschlossen. Für das südliche Arbeitsgebiet, das sich bis an den Hochrhein erstreckt, konnte im Jahr 2009 der erste Halbband (A-K) vorgelegt werden. Gegenwärtig Arbeitet die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg an der Drucklegung des abschließenden zweiten Teilbandes für den südlichen Teil (L-Z).
Von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg bisher veröffentlichte Literatur: https://www.burgen.uni-freiburg.de/publikationen
Breisgau-Burgen.de bei YouTube
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Siehe auch: http://youtube.breisgau-burgen.de
gut erhaltene Burgruine
Burgstelle erkennbar, wenig oder keine Ruinenreste
ehemalige Burgstelle, nichts ist mehr erkennbar
mittelalterliche Festungsstadt
Kloster
Hinweis: Alle Burgen oder ehemalige Burgstellen sind nach §22 Denkmalschutzgesetz - DSchG ausgewiesene Grabungsschutzgebiete, darum gilt: Wer mit dem Metalldetektor, bzw. einer Sonde ungenehmigte Nachforschungen auf freiem Feld oder Wald betreibt und somit auf der Suche nach verborgenen Schätzen ist, macht sich nach dem Gesetz strafbar!
Siehe auch Vorsicht Sondengänger